Folgende Gegenstände dürfen NICHT mit aufs Festivalgelände genommen werden:
• Große Rucksäcke und große Taschen (nur Turnbeutel und kleine Taschen im A3 Format)
• Speisen & Getränke
• Behältnisse mit Flüssigkeiten (z.B. Nagellackentferner, Bodylotion, Parfum) in unüblichen Mengen
• Sprühdeos und Sprühsonnencreme
• Sperrige Gegenstände (Kühlboxen, Fahnen, Stühle, etc.)
• Selfiesticks & GoPro Sticks
• Leere Flaschen außer faltbaren Plastikflaschen
• Jegliche Waffen, erlaubt oder erlaubnispflichtig im Sinne des Waffengesetzes (Messer ab 12 cm stehende Klinge, Schlagstock, Reizgas, Schlagring etc.). Diese Waffen sowie
deren Träger werden unverzüglich der Polizei angezeigt!
• Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen trotzdem eine Gefahr ausgeht (Küchenmesser, Taschenmesser)
• Medikamente in unüblichen Mengen, bzw. nicht in Originalverpackung
• Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände
• Marker, Eddings, Filzstifte (ausgenommen Make-Up)
• Tiere, ausgenommen Blindenhunde und Diensthunde der Polizei
• Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße
mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind.
• Drogen
• mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren, Trommeln, ...
• Professionelles Foto- und Filmequipment (oder nur mit Genehmigung des Veranstalters) (Spiegelreflexkameras)
• kommerzielle Objekte und Promotionmaterial aller Art
• Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art
• Drohnen und andere ferngesteuerte Objekte
• Laserpointer
• Glitzer & Konfetti
• Deospray und Sonnenspray, es sei denn es handelt sich um Pumpsprays Handelsübliche Feuerzeuge sind erlaubt.